Erhöhung Immobilienertragssteuer seit 1.1.2016: Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken ab 1. April 2012 unterliegen einem Steuersatz von 25%, seit 1.1.2016: 30% Grunderwerbssteuer: (Bisher: 3,5%
Richtwertmietzins Das Justizministerium hat folgende Richtwerte ab dem 1.4.2019 beschlossen. Diese gelten für Verträge, die ab dem 28.2.1994 abgeschlossen wurden: Burgenland 5,30 Euro/Quadratmeter Kärnten 6,80