Immobilienertragssteuer

Erhöhung Immobilienertragssteuer seit 1.1.2016:​ Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken ab 1. April 2012 unterliegen einem Steuersatz von 25%, seit 1.1.2016: 30% Grunderwerbssteuer:​ (Bisher: 3,5% und bei unentgeltlicher Übertragung 2% des 3-fachen Einheitswertes) Neu: für die ersten € 250.000: 0,5% für die nächsten € 150.000: 2,0% darüber hinaus: 3,5% Neu: Bemessungsgrundlage ist nun immer der … Weiterlesen

Rezertifizierung

Rezertifizierung Bescheid des LANDESGERICHTES FÜR ZRS GRAZ vom 02.03.2023: Die Eintragung in der Gerichtssachverständigenliste für die Gebiete 72.01 Hochbau, Architektur, 94.10 Gewerbliche oder industriell genutzte Liegenschaften und 94.17 Ein- und Zweifamilienhäuser wurde um 5 Jahre bis 02.03.2028 verlängert. zurück zu Wissenswertes