Immobilienertragssteuer
Erhöhung Immobilienertragssteuer seit 1.1.2016: Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken ab 1. April 2012 unterliegen einem Steuersatz von 25%, seit 1.1.2016: 30% Grunderwerbssteuer: (Bisher: 3,5% und bei unentgeltlicher Übertragung 2% des 3-fachen Einheitswertes) Neu: für die ersten € 250.000: 0,5% für die nächsten € 150.000: 2,0% darüber hinaus: 3,5% Neu: Bemessungsgrundlage ist nun immer der … Weiterlesen