Erhöhung Immobilienertragssteuer seit 1.1.2016:​

Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken ab 1. April 2012 unterliegen einem Steuersatz von 25%, seit 1.1.2016: 30%

Grunderwerbssteuer:​

(Bisher: 3,5% und bei unentgeltlicher Übertragung 2% des 3-fachen Einheitswertes)

Neu:

  • für die ersten € 250.000: 0,5%
  • für die nächsten € 150.000: 2,0%
  • darüber hinaus: 3,5%

Neu:

Bemessungsgrundlage ist nun immer der Grundstückswert (Verkehrswert)
(Ausnahme Land- u. Forstwirtschaft: Einheitswerte)

Berechnung des Grundstückswertes:

  • Summe des anteiligen 3-fachen Bodenwert + Gebäudewert
  • Ein von geeignetem Immobilienpreisspiegel abgeleiteter Wert
  • Gutachten eines Immobiliensachverständigen (z.b. als Nachweis eines geringeren gemeinen Wertes)

AfA: (Absetzung für Abnutzung):

Anschaffungs- u. Herstellungskosten können bei Vermietung und Verpachtung verteilt auf die Nutzungsdauer von der Steuer abgesetzt werden. (Grund und Boden ausgenommen, da nicht abnutzbar)

Bemessungsgrundlage:
(fiktive) Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Vermietung.

Nutzungsdauer neu:

  • 40 Jahre (AfA-Satz: 2,5%) für Betriebsgebäude
  • 66,6 Jahre (AfA-Satz: 1,5%) für Gebäude für Wohnzwecke vermietet
  • Miethäuser erbaut vor 1915: 2%

Ein abweichender AfA-Satz wäre durch ein Nutzungsdauer-Gutachten (Bauzustandsgutachten) nachzuweisen.

Aufteilungsschlüssel Grund und Boden:​

Bei Vermietung und Verpachtung gibt es folgenden Aufteilungsschlüssel für bebaute Grundstücke: 60% der Anschaffungskosten betreffen das Gebäude (unterliegen damit der AfA) und 40% betreffen Grund und Boden (bis Ende 2015: 80% Gebäude und 20% Grund). Ein anderer Aufteilungsschlüssel wäre durch ein Gutachten nachzuweisen.

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Graz-Geidorf (UNI-Viertel)
Goethestraße 13 (EG)

Nutzung passend zu SV
und planenden Baumeister
€ 390,–/Monat inkl. BK u. HK sowie Ust.
(Strom u. Internet extra)
Allgemeinräume gemeinsame Nutzung:
Vorraum, Küche, Bad, WC